Wofür ist das Presbyterium als Leitungsorgan der Kirchengemeinde verantwortlich?
Die Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit unserem Pfarrer die Kirchengemeinde und kümmern sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde.
Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben (siehe Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen):
- es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden
- es wirkt bei der Pfarrwahl mit
- es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
- es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl
- es legt die Zahl der Gottesdienst und deren Zeiten fest
- es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
- es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
- es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
- es unterstützt unseren Pfarrer bei den Hausbesuchen
- es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
- es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
- es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus
- es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
- es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr